Schiedsamt
Informationen rund um das Schiedsamt
Zur Sühneverhandlung über streitige bürgerliche Rechtsangelegenheiten ist für jede Gemeinde ein Schiedsmann zu bestellen. Soweit es nicht um vermögensrechtliche Ansprüche geht, gilt die nachstehende Adresse:
Schiedsperson:
stellvertretende Schiedsperson: